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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: V R 62/16 (BFH)
§§: UStG § 15 Abs. 1 Nr. 1, UStG § 2
Schlagwörter Vorsteuerabzug, Betrieb gewerblicher Art, Unternehmen, Unternehmer
Rechtsfrage: Kann die Gemeinde die Vorsteuern zur Errichtung eines Marktplatzes abziehen, da der Platz seitens der Gemeinde als Bestandteil eines Betriebs gewerblicher Art angesehen wird? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Rheinland-Pfalz
Vorinstanz/Datum: 09.06.2016
Vorinstanz/AZ: 6 K 1797/13
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 17 01 03
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 03.08.2017
Erledigungs-Az: V R 62/16
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 17 21 50