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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: 1 BvL 14/98 (BVerfG)
§§: GrEStG § 3, GG Art. 14
Schlagwörter Grunderwerbsteuer, Eigenheim, Verfassungsmäßigkeit, Verfassungswidrigkeit, Eigentum
Rechtsfrage: Ist es mit der Gewährleistung des Eigentums gemäß Art. 14 Abs. 1 GG und dem hiernach vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG) abgeleiteten besonderen Schutz des persönlichen Gebrauchsvermögens vor Steuern vereinbar, den Erwerb von zur Selbstnutzung bestimmten durchschnittlichen Eigenheimen (Wert etwa 600.000 Mark) der Grunderwerbsteuer zu unterwerfen? Dieselbe Frage hat das Finanzgericht schon im Mai 1997 dem BVerfG vorgelegt. Das BVerfG hatte die damalige Vorlage als unzulässig angesehen, weil die Entscheidung von einem Einzelrichter und nicht vom Senat getroffen worden war.
Vorinstanz: Niedersächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 28.05.1997
Vorinstanz/AZ: VII (III) 306/97
Erledigendes Gericht: BVerfG
Erledigungs-Datum: 08.01.1999
Erledigungs-Az: 1 BvL 14/98
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 99 06 19