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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: III R 30/18 (BFH)
§§: KraftStG § 5 Abs. 1 Nr. 1, InsO § 53, InsO § 55
Schlagwörter Kraftfahrzeugsteuer, Insolvenz, Masseverbindlichkeit, Insolvenzverwalter
Rechtsfrage: Gelten die allgemeinen Grundsätze der BFH-Rechtsprechung (z.B. BFH-Urteil vom 14.11.1973 II R 98/72, BStBl 1974 II S. 325) über das Ende der Kraftfahrzeugsteuerpflicht auch dann, wenn das Fahrzeug wegen vollständiger Zerstörung vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens nicht Teil der Insolvenzmasse werden konnte? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG des Saarlandes
Vorinstanz/Datum: 25.04.2018
Vorinstanz/AZ: 3 K 1422/16
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 18 13 49
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 21.03.2019
Erledigungs-Az: III R 30/18
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 19 09 53