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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IV R 61/16 (BFH)
§§: EStG § 3 c Abs. 2 Satz 1, EStG § 3 Nr. 40 Buchst. d, EStG § 20 Abs. 1 Nr. 1
Schlagwörter Halbabzugsverbot, Finanzierungskosten, Gewinnausschüttung, Organschaft
Rechtsfrage: Ist in Fällen, in denen vororganschaftliche Gewinnausschüttungen mit organschaftlichen Ergebnisabführungen innerhalb eines Veranlagungszeitraums kumulieren, eine quotale Aufteilung der Finanzierungsaufwendungen geboten, sodass die mit der Gewinnausschüttung im Zusammenhang stehenden Aufwendungen dem Halbabzugsverbot des § 3 c Abs. 2 EStG 2002 unterliegen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG des Saarlandes
Vorinstanz/Datum: 01.02.2016
Vorinstanz/AZ: 1 K 1145/12
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2016 S. 13
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 16 10 98
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 25.07.2019
Erledigungs-Az: IV R 61/16
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 19 14 00