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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IX R 10/16 (BFH)
§§: EStG § 18 Abs. 1 Nr. 3, EStG § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, EStG § 24 Nr. 1 a
Schlagwörter Einnahme, Entschädigung, Arbeitslohn, Ehrenamt, Richter, Ehrenamtlicher Richter
Rechtsfrage: Handelt es sich bei einer zugeflossenen Vergütung nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz aus der Tätigkeit als ehrenamtlicher Richter (Schöffe), hier bei einem Landgericht, um eine steuerbare und steuerpflichtige Einnahme i.S. des EStG? Wenn dies bejaht wird: Unter welcher der sieben Einkunftsarten wird die Einnahme erfasst? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Baden-Württemberg
Vorinstanz/Datum: 10.02.2016
Vorinstanz/AZ: 12 K 1205/14
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 16 10 64
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 31.01.2017
Erledigungs-Az: IX R 10/16
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 17 04 08
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