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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 55/02
§§: GrStG § 41, GrStDV 1937 § 29, BewG § 132, GG Art. 3 Abs. 1
Schlagwörter Grundsteuermessbescheid, Steuermesszahl, Einheitswert, Neue Bundesländer, Beitrittsgebiet
Rechtsfrage: Grundsteuer für Grundstücke im Beitrittsgebiet - Höhere Steuermesszahl auf Einheitswerte 1935: Ist für die Festsetzung des Grundsteuermessbetrages die Anwendung der Steuermesszahl von 10 vom Tausend für ein Wohngebäude im Beitrittsgebiet (hier: Baujahr 1920) mit einem maßgeblichen Einheitswert 1935 mit Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG des Landes Brandenburg
Vorinstanz/Datum: 27.08.2002
Vorinstanz/AZ: 3 K 659/01
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 03 21 49
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 20.10.2004
Erledigungs-Az: II R 55/02 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 05 16 18