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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: 1 BvR 1296/13 (BVerfG)
§§: AO § 152, AO § 181, FGO § 102
Schlagwörter Personengesellschaft, Verspätungszuschlag, Ermessen
Rechtsfrage: Verspätungszuschlag für Feststellungserklärung einer GbR - Verfassungsbeschwerde
Vorinstanz: BFH
Vorinstanz/Datum: 06.11.2012
Vorinstanz/AZ: VIII R 19/09
Vorinstanz/Fundstelle: BFH/NV 2013 S. 502
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 13 06 75
Erledigendes Gericht: BVerfG
Erledigungs-Datum: 12.09.2014
Erledigungs-Az: 1 BvR 1296/13
Erledigungs-Vermerk: Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen