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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: XI R 35/01
§§: EStG § 4 Abs. 4, EStG § 5
Schlagwörter Strafverfahren, Prozesskosten, Betriebsausgabe, Rückstellung
Rechtsfrage: 1. Berücksichtigung von Kosten für die Verteidigung in einem Strafverfahren als Betriebsausgaben. 2. Können Rückstellungen für die Kosten der Strafverteidigung erst nach Bekanntwerden der Strafverfolgungsmaßnahmen oder bereits an dem Bilanzstichtag, der dem Zeitpunkt der angeblich begangenen Straftat folgt, gebildet werden? - Zulassung durch FG -
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 05.04.2001
Vorinstanz/AZ: 15 K 3696/95
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2001 S. 1107
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 12.06.2002
Erledigungs-Az: XI R 35/01 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 02 97 93