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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-227/17 (EuGH)
§§: KN Unterpos. 9021 9090
Schlagwörter EG, Einordnung, Einreihung, EU, Pangeaschraube, Tarifierung, Ware, Wirbelsäule, Wirbelsäulenfixationssysteme, Zoll, Zolltarif
Rechtsfrage: Ist die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23.7.1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der Fassung der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1754 der Kommission vom 6.10.2015 dahin auszulegen, dass Wirbelsäulenfixationssysteme der im Beschluss näher beschriebenen Art in die Unterposition 9021 90 90 einzureihen sind?
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 18.04.2017
Vorinstanz/AZ: 4 K 2101/16 U
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 12.04.2018
Erledigungs-Az: Rs C-227/17
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 18 06 45