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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-156/17 (EuGH)
§§: AEUV Art. 63, EG Art. 56
Schlagwörter Aktien, Anlageertrag, Ausschüttung, Beteiligung, Dividende, EG, Erstattung, EU, freier Kapitalverkehr, Gewinn, Investmentfonds, Kapitaleinkünfte, Niederlande, Steuerabzug, Dividendensteuer
Rechtsfrage: 1. Steht Art. 56 EG (jetzt Art. 63 AEUV) dem entgegen, dass einem außerhalb der Niederlande ansässigen Investmentfonds, weil er nicht zur Einbehaltung niederländischer Dividendensteuer verpflichtet ist, nicht die niederländische Dividendensteuer erstattet wird, die auf die Dividenden einbehalten wurde, die er von in den Niederlanden ansässigen Gesellschaften empfangen hat, während einem in den Niederlanden ansässigen steuerlichen Anlageorganismus, der seine Anlageerträge jährlich unter Einbehaltung der niederländischen Dividendensteuer an seine Anteilsinhaber oder Beteiligten ausschüttet, die Dividendensteuer erstattet wird? - 2. Steht Art. 56 EG (jetzt Art. 63 AEUV) dem entgegen, dass einem außerhalb der Niederlande ansässigen Investmentfonds, weil er nicht glaubhaft macht, dass seine Anteilsinhaber oder Beteiligten die in der niederländischen Regelung aufgestellten Voraussetzungen erfüllen, nicht die niederländische Dividendensteuer erstattet wird, die auf die Dividenden einbehalten wurde, die er von in den Niederlanden ansässigen Gesellschaften empfangen hat? - 3. Steht Art. 56 EG (jetzt Art. 63 AEUV) dem entgegen, dass einem außerhalb der Niederlande ansässigen Investmentfonds, weil er seine Anlageerträge nicht jährlich spätestens im achten Monat nach Ablauf des Geschäftsjahrs vollständig an seine Anteilsinhaber oder Beteiligten ausschüttet, nicht die niederländische Dividendensteuer erstattet wird, die auf die Dividenden einbehalten wurde, die er von in den Niederlanden ansässigen Gesellschaften empfangen hat, auch wenn in seinem Sitzstaat aufgrund der dort geltenden gesetzlichen Regelungen seine Anlageerträge, soweit sie nicht ausgeschüttet wurden, (a) als ausgeschüttet gelten und/oder (b) bei den Anteilsinhabern oder Beteiligten in die Besteuerung durch den Sitzstaat einbezogen werden, als ob der Gewinn ausgeschüttet worden sei, während einem in den Niederlanden ansässigen steuerlichen Anlageorganismus, der seine Anlageerträge jährlich unter Einbehaltung der niederländischen Dividendensteuer vollständig an seine Anteilsinhaber oder Beteiligten ausschüttet, die Dividendensteuer erstattet wird?
Vorinstanz: Hoge Raad der Nederlanden (Niederlande)
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2017 Nr. C 168 S. 26
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 30.01.2020
Erledigungs-Az: Rs C-156/17
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 20 02 73