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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: XI R 2/18 (BFH)
§§: UStG § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 1, UStG § 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 5
Schlagwörter Vorsteuerabzug, Rechnung, Warenbeschaffenheit
Rechtsfrage: Vorsteuerabzug aus Rechnungen über die Lieferung von Waren im Niedrigpreissegment: Welche Anforderungen sind an eine Leistungsbeschreibung in den Fällen der Geltendmachung des Vorsteuerabzugs aus Rechnungen über die Lieferung von Waren im Niedrigpreissegment (hier: Mode, Modeschmuck und Accessoires) zu stellen? Stellt bereits die bloße Angabe einer Gattung bei Modeschmuck und Modeaccessoires eine ausreichende Leistungsbeschreibung dar oder ist eine genaue Beschaffenheitsbeschreibung, z.B. durch Angabe der Eigenmarke, des Modelltyps, der Farbe und Größe usw., erforderlich? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Hessisches FG
Vorinstanz/Datum: 12.10.2017
Vorinstanz/AZ: 1 K 2402/14
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 18 01 05
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 10.07.2019
Erledigungs-Az: XI R 2/18 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 20 00 43