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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: III R 28/02
§§: EStG § 33 a Abs. 1, BGB § 1603 Abs. 2
Schlagwörter Unterhalt, Sohn, Ausland
Rechtsfrage: Kein Abzug von Unterhaltsleistungen an den in Griechenland mit seiner Ehefrau und den vier minderjährigen Kindern im gemeinsamen Haushalt lebenden Sohn als außergewöhnliche Belastung, wenn dieser im Streitjahr 28.600 DM verdient hatte und auf den Überweisungen nicht als Empfänger ausgewiesen war? In welcher Höhe ist das Einkommen des Sohnes wegen der evtl. bestehenden Unterhaltspflicht gegenüber seinen Kindern zu berücksichtigen? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Baden-Württemberg
Vorinstanz/Datum: 10.12.2001
Vorinstanz/AZ: 12 K 114/01
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 03 19 42
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 19.05.2004
Erledigungs-Az: III R 28/02 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 04 40 38