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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI B 53/00
§§: FGO § 155, ZPO § 227 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2
Schlagwörter Mündliche Verhandlung, Vertagung, Klageantrag
Rechtsfrage: Ist eine Vertagung abzulehnen, wenn der Kläger 50 Minuten vor Beginn der mündlichen Verhandlung einen vollständig neuen Klageantrag stellt, die tatsächlichen Voraussetzungen für die nunmehr beantragte Herabsetzung der Steuer aber nicht dartut und belegt, obwohl es für ihn nach dem Verlauf des Einspruchsverfahrens offensichtlich und erkennbar ist, dass es hierauf für die Entscheidung ankommen kann?
Vorinstanz: Hessisches FG
Vorinstanz/Datum: 14.12.1999
Vorinstanz/AZ: 5 K 5443/98
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2000 S. 389
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 01 60 03
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 19.10.2000
Erledigungs-Az: VI B 53/00 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Nichtzulassungsbeschwerde unbegründet