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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: III R 28/99
§§: EStG § 33a Abs. 1, BSHG § 16, BGB § 1601
Schlagwörter Unterhalt, Rente, Anrechnung, Bedarfsgemeinschaft, Sozialhilfe
Rechtsfrage: Sind Renteneinkünfte einer unterhaltenen Person bei der Ermittlung der eigenen Einkünfte und Bezüge gemäß § 33a Abs. 1 EStG nur in dem Umfang anzurechnen, in dem sie nicht zu einer Kürzung von Sozialhilfe geführt haben? (Im Streitfall bestand eine sozialhilferechtliche Bedarfsgemeinschaft der Rentnerin mit zwei Söhnen). - Zulassung durch FG
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 15.04.1999
Vorinstanz/AZ: 2 K 6079/98
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 19.06.2002
Erledigungs-Az: III R 28/99
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 02 95 29