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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: V R 23/10 (BFH)
§§: UStG 1999 § 15 Abs. 1 Nr. 1, UStG 1999 § 2 Abs. 3 Satz 1
Schlagwörter Vorsteuerabzug, Betrieb gewerblicher Art, Zuordnung, Unternehmensvermögen
Rechtsfrage: Werden die Sanierungsmaßnahmen zur Erneuerung des Marktplatzes durch die Gemeinde für den Betrieb gewerblicher Art der Gemeinde erbracht und ist damit der Vorsteuerabzug möglich oder handelt es sich beim Marktplatz um eine öffentliche Straße und damit um kein Unternehmensvermögen des Betriebs gewerblicher Art? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Sächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 02.06.2010
Vorinstanz/AZ: 6 K 519/06
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 10 35 20
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 03.03.2011
Erledigungs-Az: V R 23/10
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 11 18 30