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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VII R 23/09 (BFH)
§§: StBerG § 14 Abs. 1 Nr. 5
Schlagwörter Lohnsteuerhilfeverein, Mitgliedsbeitrag, Leistung, Entgelt, Vertrauensschutz
Rechtsfrage: Ist eine proportionale Beitragsstaffelung eines Lohnsteuerhilfevereins nach Maßgabe des Einkommens der Mitglieder oder nur eine Beitragsstaffelung in zehn Stufen zulässig? - Dürfen bei einem neuen Mitglied, für das die Steuererklärungen für zwei Jahre zu fertigen sind, bei der Beitragsbemessung die Einnahmen des abgelaufenen Jahres den Einnahmen des laufenden Jahres hinzugerechnet werden? - Durfte der Verein auf den Bestand der seit Jahrzehnten angewandten Beitragstabelle vertrauen? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG München
Vorinstanz/Datum: 16.04.2008
Vorinstanz/AZ: 4 K 1695/07
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 09 35 89
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 26.10.2010
Erledigungs-Az: VII R 23/09
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 10 40 22