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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 51/11 (BFH)
§§: GrEStG § 1 Abs. 2 a, GrEStG § 16 Abs. 2, GrEStG § 16 Abs. 5
Schlagwörter Grunderwerbsteuer, Änderung, Gesellschafterbestand, Rückgängigmachung, Grundbesitz
Rechtsfrage: Anteilsübertragung in grundstücksbesitzender Personengesellschaft: Findet § 16 Abs. 2 GrEStG auch bei lediglich teilweisem Rückerwerb einer Gesellschafterstellung zur Unterschreitung der 95 %-Grenze des § 1 Abs. 2 a GrEStG Anwendung? Wurde die Anteilsübertragung ordnungsgemäß angezeigt? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Nürnberg
Vorinstanz/Datum: 18.08.2011
Vorinstanz/AZ: 4 K 1837/10
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 11 40 79
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 18.04.2012
Erledigungs-Az: II R 51/11
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 12 17 01