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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VII R 46/10 (BFH)
§§: StBerG § 48 Abs. 1, StBerG § 40 Abs. 2, GG Art. 12 Abs. 1
Schlagwörter Steuerberater, Wiederbestellung, Berufsfreiheit, Ermessen
Rechtsfrage: Ist bei der gerichtlichen Entscheidung über die Wiederbestellung eines ehemaligen Steuerberaters gemäß § 48 Abs. 1 Nr. 1 StBerG auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung oder auf die gegenwärtige Lage abzustellen? - Muss dem Bescheid über die Ablehnung der Wiederbestellung eines Steuerberaters zu entnehmen sein, in welcher Zusammensetzung und aus welchen Gründen der Vorstand der Steuerberaterkammer entschieden hat (auch Darlegung der Ermessenserwägungen)? - Verstößt eine Verfahrensdauer - einschließlich des Zeitraums des Vorverfahrens - bis zur FGlichen Entscheidung von mehr als 6 Jahren gegen das Grundrecht auf ein faires rechtsstaatliches Verfahren? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Hessisches FG
Vorinstanz/Datum: 01.12.2009
Vorinstanz/AZ: 13 K 820/05
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 12 23 76
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 09.08.2011
Erledigungs-Az: VII R 46/10
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 12 11 36