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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 31/03
§§: AO 1977 § 160
Schlagwörter Betriebsausgabe, Ermessen, Benennungsverlangen, Teilschuldverschreibung, Schuldzinsen
Rechtsfrage: Zumutbarkeit des Benennungsverlangens: Ist das Benennungsverlangen nach dem Empfänger von Schuldzinsen für Teilschuldverschreibungen im Rahmen eines Commercial Paper Programms rechtswidrig oder können die streitbefangenen Zinsen als Betriebsausgaben abgezogen werden? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 06.03.2003
Vorinstanz/AZ: 13 K 301/01
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 03 27 67
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 25.02.2004
Erledigungs-Az: I R 31/03
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 04 18 33