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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IX R 23/00
§§: FGO § 96, EStG § 21 Abs 1 Nr 1, AO 1977 § 42
Schlagwörter Mietverhältnis, Angehörige, Gestaltungsmissbrauch
Rechtsfrage: Mietvertrag mit der in Ausbildung befindlichen Tochter mangels finanzieller Leistungsfähigkeit der Tochter (Einkünfte mtl. 857,-- DM, Miete 850,-- DM) Gestaltungsmissbrauch i.S. von § 42 AO trotz Unterstützung von dritter Seite - Muss die Klägerin den Nachweis dafür erbringen, dass der Tochter weitere finanzielle Mittel zuflossen, die sie in die Lage versetzten, die monatliche Miete aus eigenen Mitteln zu bestreiten? - Zulassung durch BFH -
Vorinstanz: Hessisches FG
Vorinstanz/Datum: 18.02.1999
Vorinstanz/AZ: 10 K 5644/98
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 01 53 19
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 17.12.2002
Erledigungs-Az: IX R 23/00 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 03 22 07