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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: V R 15/02
§§: UStG 1991 § 2 Abs. 3 Nr. 1, UStG 1991 § 4 Nr. 12 Buchst. a, UStG 1991 § 9, UStG 1991 § 15 Abs. 1 Nr. 1
Schlagwörter Unternehmerische Tätigkeit, Unternehmereigenschaft, Unternehmer, Vorsteuerabzug
Rechtsfrage: 1. Hat eine juristische Person des öffentlichen Rechts durch den Betrieb eines Entwicklungszentrums für Software in den Jahren 1991 und 1992 eine unternehmerische Tätigkeit i.S. von § 2 Abs. 3 Nr. 1 UStG ausgeübt? - 2. Option zur Umsatzsteuerpflicht gemäß § 9 UStG berechtigt? - 3. Vorsteuerabzug aus den Herstellungskosten für das an die juristische Person des öffentlichen Rechts vermietete Gebäude möglich? - Zulassung durch FG -
Vorinstanz: FG Berlin
Vorinstanz/Datum: 22.01.2002
Vorinstanz/AZ: 5 K 5430/98
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2002 S. 718
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 02 70 99
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 12.10.2004
Erledigungs-Az: V R 15/02 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 05 12 75