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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-318/05 (EuGH)
§§: EG Art. 18, EG Art. 39. EG Art. 43, EG Art. 49, EStG § 10 Abs. 1 Nr. 9
Schlagwörter Sonderausgaben, Schulgeldzahlungen, Ausland, EG, EU
Rechtsfrage: Hat die Bundesrepublik Deutschland dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus den Art. 18, 39, 43 und 49 EG verstoßen, dass sie Schulgeldzahlungen für einen Schulbesuch im Ausland ausnahmslos von dem in § 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG vorgesehenen Sonderausgabenabzug ausgeschlossen hat?
Vorinstanz: Kommission ./. Bundesrepublik Deutschland
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2005 Nr. C 267 S. 4
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 11.09.2007
Erledigungs-Az: Rs C-318/05
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 07 34 66