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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: X R 33/09 (BFH)
§§: EStG § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa, EStG § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. bb, EStDV § 55 Abs. 2, GG Art. 3 Abs. 1
Schlagwörter Rentenbesteuerung, Erwerbsunfähigkeitsrente, Ertragsanteil, Verfassung
Rechtsfrage: Besteuerung einer befristeten Erwerbsunfähigkeitsrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung ab 2005: Ist die Rente gemäß § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. bb EStG i.V.m. § 55 Abs. 2 EStDV weiterhin nur mit dem Ertragsanteil oder mit dem Besteuerungsanteil des § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa EStG zu versteuern? Verfassungswidrigkeit der Neuregelung? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Berlin-Brandenburg
Vorinstanz/Datum: 04.11.2008
Vorinstanz/AZ: 15 K 15099/08
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 09 30 94
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 13.04.2011
Erledigungs-Az: X R 33/09 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 11 26 09