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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VII R 43/18 (BFH)
§§: ZK Art. 115 Abs. 2 Satz 1, ZKDVO Art. 541 Abs. 1, ZK Art. 220 Abs. 1
Schlagwörter Zollschuld, Aktive Veredelung, Einfuhr, Zucker, Qualität
Rechtsfrage: Besitzt Bio-Zucker dieselbe Handelsqualität wie konventioneller Zucker mit der Folge, dass im Äquivalenzverkehr mit vorzeitiger Ausfuhr Bio-Zucker eingeführt werden kann, während im Rahmen der aktiven Veredelung konventioneller Zucker verwendet wird? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Baden-Württemberg
Vorinstanz/Datum: 18.09.2018
Vorinstanz/AZ: 11 K 526/16
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 07.07.2020
Erledigungs-Az: VII R 43/18 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 20 19 02