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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 85/14 (BFH)
§§: EStG § 15 Abs. 3 Nr. 1, GewStG § 7 Satz 1, EStR R 14 Abs. 2 Satz 3, AO § 163, AO § 182 Abs. 1 Satz 1
Schlagwörter Landwirtschaft, Personengesellschaft, Abfärbetheorie, Billigkeitsmaßnahme, Feldinventar, Bindungswirkung
Rechtsfrage: Entfaltet die im Rahmen der gesonderten und einheitlichen Feststellung der Besteuerungsgrundlagen für eine landwirtschaftlich tätige GbR, die gemäß § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielt, bestandskräftig getroffene Billigkeitsentscheidung, gemäß R 14 Abs. 2 Satz 3 EStR auf die Aktivierung des Feldinventars zu verzichten, Bindungswirkung für die Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrags? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Mecklenburg-Vorpommern
Vorinstanz/Datum: 24.09.2014
Vorinstanz/AZ: 3 K 180/13
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2015 S. 421
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 15 01 61
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 14.09.2017
Erledigungs-Az: IV R 51/14
Erledigungs-Vermerk: abgegeben an IV. Senat - neues Aktenzeichen: IV R 51/14
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 17 18 96