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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: V R 70/17 (BFH)
§§: KStG § 5 Abs. 1 Nr. 9, AO § 64 Abs. 6 Nr. 1, AO § 64 Abs. 1, AO § 65
Schlagwörter Verein, Gemeinnützigkeit, Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb, Zweckbetrieb, Werbung
Rechtsfrage: Vermietung von Ausstellungsflächen durch gemeinnützige Vereine - Werbung i.S. von § 64 Abs. 6 Nr. 1 AO: Ist § 64 Abs. 6 Nr. 1 AO dahingehend auszulegen, dass die Norm auch auf Einnahmen eines gemeinnützigen Vereins aus der Überlassung von Ausstellungsflächen an Unternehmen für Werbezwecke während einer Versammlung, eines Kongresses oder einer vergleichbaren Veranstaltung anzuwenden ist, sofern es sich bei der Veranstaltung um einen Zweckbetrieb i.S. des § 65 AO handelt und das Entgelt für die Ausstellungsflächenüberlassung untrennbar mit der Veranstaltung verbunden ist? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 05.09.2017
Vorinstanz/AZ: 6 K 2010/16 K, G
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 17 23 04
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 26.06.2019
Erledigungs-Az: V R 70/17
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 19 11 45