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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 108/01
§§: EStG § 4 Abs. 5 Nr. 6 b Satz 2, EStG § 9 Abs. 5
Schlagwörter Arbeitszimmer, Arbeitsplatz, Lehrer
Rechtsfrage: Zum Begriff "kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht" bei der Berücksichtigung von Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer eines Schulleiters einer Grundschule, wenn ihm für die Vor- und Nachbereitung seiner unterrichtenden Tätigkeit die Benutzung des Dienstzimmers wegen Temperaturabsenkung und erhöhter Belastung durch Formaldehyd nur eingeschränkt zur Verfügung steht? - Zulassung durch BFH -
Vorinstanz: FG Rheinland-Pfalz
Vorinstanz/Datum: 08.03.2001
Vorinstanz/AZ: 6 K 3148/97
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 02 64 84
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 26.11.2003
Erledigungs-Az: VI R 108/01 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an FG