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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VIII R 10/17 (BFH)
§§: EStG § 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2, EStG § 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3, GewStG § 3 Nr. 20 Buchst. d
Schlagwörter Freiberufliche Einkünfte, Erzieherin, Eigenverantwortliche Leistung, Steuerbefreiung
Rechtsfrage: Ist eine Diplomsozialarbeiterin, die Erwachsenen mit einer psychischen Erkrankung, körperlichen oder geistigen Behinderung oder chronischen Suchterkrankung Unterstützung bei einer selbstbestimmten Lebensführung anbietet und sich dabei der Mithilfe fachlich vorgebildeter Arbeitskräfte bedient, erzieherisch i.S. des § 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG tätig? - Greift im Falle der Gewerbesteuerpflicht die Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 20 Buchst. d GewStG? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 01.06.2017
Vorinstanz/AZ: 15 K 243/14
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 17 19 73
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 29.09.2020
Erledigungs-Az: VIII R 10/17
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 21 02 83