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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IX R 31/16 (BFH)
§§: EStG § 8 Abs. 1, EStG § 22 Nr. 3, EStG § 21
Schlagwörter Entschädigung, Strom, Leistung, Grundstück
Rechtsfrage: Zur Frage der einkommensteuerrechtlichen Zuordnung einer Einmalentschädigung von einem Stromnetzbetreiber für die Gestattung der Inanspruchnahme des mit einem eigengenutzten Einfamilienhaus bebauten Grundstücks zur Errichtung, Überspannung und Installation einer Überlandleitung für Strom. - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 20.09.2016
Vorinstanz/AZ: 10 K 2412/13 E
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 16 24 53
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 02.07.2018
Erledigungs-Az: IX R 31/16
Erledigungs-Vermerk: Beitrittsaufforderung an BMF durch BFH-Beschluss vom 11.4.2017 IX R 31/16
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 18 15 37