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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 18/12 (BFH)
§§: KStG § 8 b Abs. 2, EStG § 5 Abs. 1 a, HGB § 254
Schlagwörter Anteilsveräußerung, Optionsgeschäft, Einheitlichkeit, Anschaffungskosten, Optionsprämie
Rechtsfrage: Wie ist der nach § 8 b Abs. 2 KStG steuerfreie Gewinn aus Anteilsveräußerungen zu ermitteln, wenn der Veräußerer im Zusammenhang mit dem Erwerb bzw. der Veräußerung der Anteile jeweils Optionsgeschäfte als Stillhalter eingegangen ist und die Geschäfte über den Erwerb und die Veräußerung der Anteile mit den absichernden Optionsgeschäften handelsrechtlich jeweils zu einer Bewertungseinheit zusammengefasst hat? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 13.12.2011
Vorinstanz/AZ: 6 K 1209/09 F
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 12 17 68
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 06.03.2013
Erledigungs-Az: I R 18/12
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 13 14 75
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