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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: X R 32/12 (BFH)
§§: EStG § 4 Abs. 4, EStG § 12 Nr. 1 Satz 2
Schlagwörter Betriebsausgabe, Photovoltaik, Sanierung, Gebäude, Betriebliche Veranlassung, Aufteilung
Rechtsfrage: Aufwendungen für die Dachsanierung vor Installation einer Photovoltaikanlage als Betriebsausgaben: Können Aufwendungen für die Dachsanierung eines zum Privatvermögen gehörenden Gebäudes nicht (anteilig) im Wege einer Aufwandseinlage bei der Ermittlung des gewerblichen Gewinns für die auf dem Dach errichtete Photovoltaikanlage als Betriebsausgaben berücksichtigt werden? Keine betriebliche Veranlassung - keine Aufteilung entsprechend dem BFH-Beschluss v. 21.9.2009 GrS 1/06 (BStBl 2010 II S. 672 = SIS 10 00 37) und dem zum Umsatzsteuerrecht ergangenen BFH-Urteil XI R 26/11 (BFH/NV 2012 S. 1192 = SIS 12 16 16)? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG München
Vorinstanz/Datum: 02.08.2012
Vorinstanz/AZ: 15 K 770/12
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 12 29 14
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 16.09.2014
Erledigungs-Az: X R 32/12 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 15 01 27