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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-270/10 (EuGH)
§§: EG, EU, Finnland, Wohnsitz, unbeschränkte Steuerpflicht
Schlagwörter EG, EU, unbeschränkte Steuerpflicht, Finnland
Rechtsfrage: Ist Art. 14 des Protokolls im Fall von Lotta Gistö (Anm. betrifft das Protokoll (Nr. 36) über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Gemeinschaften (1965), ABl. Nr. C 321E, S. 318) dahin auszulegen, dass sie ihren steuerlichen Wohnsitz im Jahr 2007 gemäß den Bestimmungen des Protokolls weiterhin in Finnland hatte, oder ist das Protokoll in dem Sinn zu verstehen, dass letztlich doch die innerstaatlichen Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaats für die Frage der unbeschränkten Steuerpflicht in diesem Mitgliedstaat, in vorliegendem Fall also Finnland, maßgeblich sind?
Vorinstanz: Korkein hallinto-oikeus (Finnland)
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2010 Nr. C 221 S. 25
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 28.07.2011
Erledigungs-Az: Rs C-270/10
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 11 30 47