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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IV R 34/04
§§: EStG § 18 Abs. 3, EStG § 16 Abs. 2, EStG § 16 Abs. 3
Schlagwörter Freiberufliche Tätigkeit, Veräußerung, Entnahme, Miteigentum, Ehegatte
Rechtsfrage: Ist bei Veräußerung einer (in gemieteten Räumen betriebenen) freiberuflichen Praxis ein Entnahmegewinn für den hälftigen Miteigentumsanteil des Ehegatten (Nichtunternehmer) an einem im selbstgenutzten Einfamilienhaus befindlichen Raum, der bisher für Zwecke der Praxis (Lager) genutzt wurde, anzusetzen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 30.06.2004
Vorinstanz/AZ: 7 K 1882/02 E
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 05 01 30
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 29.04.2008
Erledigungs-Az: VIII R 98/04
Erledigungs-Vermerk: abgegeben an VIII. Senat - neues Aktenzeichen: VIII R 98/04
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 08 27 72