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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: V R 11/07
§§: UStG 1980 § 4 Nr. 21 Buchst. b, UStG § 4 Nr. 21 Buchst. a DBuchst. bb
Schlagwörter Berufsausbildung, Ballett, Steuerfreiheit, Begünstigter Zweck
Rechtsfrage: Unter welchen Voraussetzungen gehören Ballettschulen zu den begünstigungsfähigen Einrichtungen i.S.v. § 4 Nr. 21 Buchst. b UStG 1980 (berufsbildende Einrichtungen) bzw. § 4 Nr. 21 Buchst. a Doppelbuchst. bb UStG heutiger Fassung? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 24.11.2006
Vorinstanz/AZ: 1 K 530/03 U
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2007 S. 462
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 07 18 51
Erledigungs-Vermerk: Zurücknahme der Revision