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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 30/07 (BFH)
§§: EStG § 8 Abs. 2 Satz 1, EStG § 19 a Abs. 3 Nr. 1, EStG § 19 a Abs. 8 Satz 1, BewG § 11 Abs. 2
Schlagwörter Aktie, Vermögensbeteiligung, Bewertung, Arbeitslohn
Rechtsfrage: Sind bei der Ermittlung des gemeinen Werts einer überlassenen Vermögensbeteiligung in Form von Aktien an der Arbeitgeber-Gesellschaft, die zum Zeitpunkt des Erwerbs durch den Arbeitnehmer im Februar des Streitjahrs nicht an einer deutschen Börse zum amtlichen Handel zugelassen waren, neben den Verkäufen aus den letzten 12 Monaten weitere wertbildende Faktoren wie mehrmalige Kapitalerhöhungen, der vom Arbeitnehmer geleitete und tatsächlich 4 Monate später erfolgte Börsengang sowie die dadurch erzielte Steigerung des Vermögenswerts des Arbeitgebers um das Fünffache zu berücksichtigen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: Hessisches FG
Vorinstanz/Datum: 30.05.2007
Vorinstanz/AZ: 2 K 841/06
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2007 S. 1508
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 08 06 81
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 29.07.2010
Erledigungs-Az: VI R 30/07
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 10 33 16