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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I B 99/00
§§: AO § 171 Abs. 3 S. 1
Schlagwörter Festsetzungsfrist, Verjährung, Ablaufhemmung, Betriebsprüfung
Rechtsfrage: Wird der Ablauf der Festsetzungsfrist gehemmt i.S.d. § 171 Abs. 3 Satz 1 AO, wenn ein Änderungsantrag beim unzuständigen Betriebsprüfer angebracht wird?
Vorinstanz: FG Berlin
Vorinstanz/Datum: 28.02.2000
Vorinstanz/AZ: 8 K 8750/98
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2000 S. 844
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 02 80 06
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 25.04.2001
Erledigungs-Az: I B 99/00 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Nichtzulassungsbeschwerde unzulässig