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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VII R 21/19 (BFH)
§§: AO § 218 Abs. 2, AO § 228, AO § 231 Abs. 3, AO § 231 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7, AO § 139 b
Schlagwörter Abrechnungsbescheid, Zahlungsverjährung, Unterbrechung, Wohnsitz, Datenzugriff
Rechtsfrage: Handelt es sich bei dem Abruf der beim Bundeszentralamt für Steuern gespeicherten Adressdaten des Vollstreckungsschuldners durch die Erhebungsstelle des FA um eine Wohnsitzermittlung, die zur Unterbrechung der Zahlungsverjährung führt? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG München
Vorinstanz/Datum: 03.04.2019
Vorinstanz/AZ: 1 K 2830/17
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 19 16 15
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 21.12.2021
Erledigungs-Az: VII R 21/19
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 22 04 74