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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: XI R 42/18 (BFH)
§§: EStG § 4 e Abs. 3 Satz 3, EStG § 6 a, EStG § 5 Abs. 1 Satz 1
Schlagwörter Pensionsrückstellung, Auflösung, Bilanz, Betriebsausgabe, Teilwert
Rechtsfrage: Ist bei der Auflösung einer Pensionsrückstellung i.S. des § 4 e Abs. 3 Satz 3 EStG auf den Bilanzansatz des vorangegangenen Wirtschaftsjahres abzustellen? - Ist der steuerlichen Teilwertermittlung gemäß § 6 a EStG für mehrere Pensionszusagen gegenüber einem Berechtigten ein einheitliches Finanzierungsendalter zugrunde zu legen, obwohl die Zusagen unterschiedliche vertragliche Pensionsalter vorsehen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: Hessisches FG
Vorinstanz/Datum: 07.11.2018
Vorinstanz/AZ: 4 K 2332/15
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 19 06 97
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 20.11.2019
Erledigungs-Az: XI R 42/18
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 20 03 41