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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: V R 48/00
§§: UStG § 10 Abs. 1 J: 1993, UStG § 1 Abs. 1 Nr. 1 J: 1993
Schlagwörter Forderungsabtretung, Entgelt
Rechtsfrage: Handelt es sich bei der Zahlung von dritter Seite im Rahmen eines Forderungskauf- und Gewährleistungsübernahmevertrages -für gegenüber einem im Konkurs geratenen Leistungsempfänger erbrachte Bauleistungen-- um ein Entgelt (Leistungsaustausch) oder um eine freiwillige Schadensvergütung? - Zulassung durch FG -
Vorinstanz: FG München
Vorinstanz/Datum: 28.06.2000
Vorinstanz/AZ: 3 K 1094/96
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 01 70 80
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 19.10.2001
Erledigungs-Az: V R 48/00
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 02 02 58