Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen
Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen

Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IX R 5/19 (BFH)
§§: RennwLottG § 17 Abs. 2, RennwLottG § 19 Abs. 2, GG Art. 3, GG Art. 12
Schlagwörter Sportwetten, Veranstalter, Steuer
Rechtsfrage: 1. Zur Frage, ob die klagende Partei ein Veranstalter für Sportwetten nach § 17 Abs. 2 i.V.m. § 19 Abs. 2 RennwLottG ist? - 2. Ist die Erhebung der Sportwettensteuer gegen einen Online-Wettbetreiber, der mit Buchmachern/Totalisatoren oder Offlineanbietern gleichbehandelt wird, obwohl er wesentlich weniger leistungsfähig ist, verfassungs- als auch europarechtswidrig? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Hessisches FG
Vorinstanz/Datum: 12.11.2018
Vorinstanz/AZ: 5 K 1837/15
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 07.09.2021
Erledigungs-Az: IX R 5/19 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 21 19 32