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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IX R 51/08 (BFH)
§§: EStG § 9 Abs. 1 Satz 1
Schlagwörter Erhaltungsaufwand, Reparaturkosten, Eigentumswohnung, Vorweggenommene Werbungskosten
Rechtsfrage: Erhaltungsaufwand beim Wechsel von Selbstnutzung zur Fremdvermietung als vorweggenommene Werbungskosten: Unter welchen Voraussetzungen sind Aufwendungen, die während der Eigennutzung einer Immobilie getätigt wurden, als vorweggenommene Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehbar (hier: Austausch des Gaskessels bei einer selbstgenutzten Eigentumswohnung im Hinblick auf spätere, nach Umzug in ein neu zu erstellendes Einfamilienhaus geplante und auch dann tatsächlich erfolgte Vermietung der Eigentumswohnung)? Reichweite der typisierenden Betrachtungsweise des BFH (was ist unter einem "typischen" Geschehensablauf als Voraussetzung für die typisierende Betrachtungsweise zu verstehen)? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG des Saarlandes
Vorinstanz/Datum: 28.08.2008
Vorinstanz/AZ: 1 K 2073/04
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2008 S. 1705
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 08 37 40
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 01.04.2009
Erledigungs-Az: IX R 51/08 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 09 21 48