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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VIII R 24/03
§§: EStG § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2, EStG § 11 Abs. 1, KStG § 8 Abs. 3 Satz 2
Schlagwörter Verdeckte Gewinnausschüttung, Zufluss, Angehöriger, Kapitaleinkünfte
Rechtsfrage: Sind den Gesellschaftern verdeckte Gewinnausschüttungen (vGA) nach dem Beteiligungsverhältnis zuzurechnen, wenn den Gesellschaftern nahe stehende Personen (Bruder bzw. Lebensgefährte) auf eigene Rechnung Waren der GmbH verkauft haben und auf Ebene der GmbH einvernehmlich vom Vorliegen von vGA ausgegangen wird? "Zufluss" der vGA bei den Gesellschaftern? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Baden-Württemberg
Vorinstanz/Datum: 21.01.2003
Vorinstanz/AZ: 1 K 475/00
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 03 27 77
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 22.02.2005
Erledigungs-Az: VIII R 24/03 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 05 31 79