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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: XI R 74/00
§§: EStG § 4 Abs. 4
Schlagwörter Schuldzinsen, Betriebliche Veranlassung, Betriebsausgabe
Rechtsfrage: Abzugsfähigkeit von Schuldzinsen - Ist die betriebliche Veranlassung einer Darlehensaufnahme anhand des tatsächlichen Verwendungszwecks zu prüfen oder genügt die Gutschrift auf dem Betriebskonto und die Absicht Fremdmittel für betriebliche Aufwendungen einzusetzen? (hier: betriebliche Veranlassung, wenn das Darlehen nach Bezahlung von Betriebsausgaben durch vorhandene Betriebsmittel vereinbart wird, Darlehensverhandlungen bereits während der Investitionsphase geführt , 6 Tage nach der Darlehensgutschrift Gelder zur privaten Festgeldanlage entnommen werden und das Festgeld dem privaten Wohnungsbau dient). - Zulassung durch FG -
Vorinstanz: FG des Landes Brandenburg
Vorinstanz/Datum: 12.07.2000
Vorinstanz/AZ: 2 K 1417/98 G, E
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 01 56 42
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 29.08.2001
Erledigungs-Az: XI R 74/00 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 02 51 30