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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VIII R 14/00
§§: FGO § 53, VwZG § 5, AO 1977 § 181 Abs 5 S 2, AO 1977 § 126 Abs 1 Nr 2
Schlagwörter Zustellung, Empfangsbekenntnis, Verjährung, Heilung, Hinweispflicht, Feststellungsbescheid, Festsetzungsfrist, Ablaufhemmung
Rechtsfrage: 1. Zeitpunkt der Zustellung des FG-Urteils als Beginn der Revisionsfrist: Maßgeblichkeit des Eingangsstempels des Bevollmächtigten auf dem Empfangsbekenntnis oder des späteren Zeitpunkts, zu dem der Bevollmächtigte aus dem Urlaub zurückgekehrt ist und das Empfangsbekenntnis tatsächlich erhalten und unterschrieben hat? - 2. Kann der in einem - nach Ablauf der regulären Festsetzungsfrist ergangenen - Feststellungsbescheid fehlende Hinweis darauf, dass der Einkommensteuerbescheid eines von der Feststellung betroffenen Gemeinschafters noch nicht verjährt ist, noch in der Einspruchsentscheidung nachgeholt werden? - Zulassung durch FG -
Vorinstanz: FG Rheinland-Pfalz
Vorinstanz/Datum: 14.02.2000
Vorinstanz/AZ: 5 K 1230/97
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 01 59 76
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 31.10.2000
Erledigungs-Az: VIII R 14/00
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 01 05 78