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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: 1 BvR 10/03 (BVerfG)
§§: FGO § 96 Abs. 2
Schlagwörter Verfassungsbeschwerde, rechtliches Gehör, Entscheidungsgründe, Urteil, Begründung
Rechtsfrage: Verfassungsbeschwerde gegen BFH-Entscheidung: Verletzung des rechtlichen Gehörs dadurch, dass sich das FG in den Entscheidungsgründen nicht im einzelnen mit allen im Klageverfahren eingereichten Unterlagen auseinandergesetzt hat.
Vorinstanz: BFH
Vorinstanz/Datum: 22.11.2002
Vorinstanz/AZ: IX B 77/02
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 03 14 45
Erledigendes Gericht: BVerfG
Erledigungs-Datum: 04.02.2003
Erledigungs-Az: 1 BvR 10/03
Erledigungs-Vermerk: Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen (StEd 2003 S. 190)
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