Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen
Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen

Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 44/00
§§: EStG § 9 Abs. 1 S 1, FördG § 4
Schlagwörter Arbeitszimmer, Keller, Sonderabschreibung
Rechtsfrage: Kann trotz der baurechtswidrigen Nutzung eines Kellerraums als Arbeitszimmer hierfür die Sonderabschreibung nach § 4 FördG in Anspruch genommen werden oder ist in Anlehnung an die Rechtsprechung des BFH zu §§ 7 b, 10 e EStG die Steuervergünstigung nur bei Einhalten der baurechtlichen Vorschriften zu gewähren? - Zulassung durch FG -
Vorinstanz: FG Mecklenburg-Vorpommern
Vorinstanz/Datum: 25.01.2000
Vorinstanz/AZ: 2 K 19/98
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 01 68 46
Erledigungs-Vermerk: Zurücknahme der Klage