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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 38/13 (BFH)
§§: AO § 8, EStG § 1 Abs. 1
Schlagwörter Wohnsitz, Wohnung, Unbeschränkte Steuerpflicht
Rechtsfrage: Unterhält ein im Ausland lebender Pilot einer inländischen Fluggesellschaft in einem sog. "Standby-Zimmer" - welches er zusammen mit zwei weiteren Piloten angemietet hat und das von diesen abwechselnd genutzt wird, um der Forderung des Arbeitgebers nachkommen zu können, den Dienst auch kurzfristig anzutreten - einen Wohnsitz im Sinne des § 8 AO? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: Hessisches FG
Vorinstanz/Datum: 13.11.2012
Vorinstanz/AZ: 3 K 1062/09
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2013 S. 742
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 13 13 25
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 13.11.2013
Erledigungs-Az: I R 38/13 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 14 15 84