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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: X R 31/13 (BFH)
§§: EStG § 22 Nr. 1 Satz 2 Halbs. 2 Buchst. a, EStG § 3 Nr. 40, EStG § 52 Abs. 38, GG Art. 3 Abs. 1
Schlagwörter Destinatszahlung, Stiftung, Sonstige Einkünfte, Wiederkehrende Bezüge, Übergangsregelung, Verfassung
Rechtsfrage: Sind im Veranlagungszeitraum 2001 Leistungen einer Stiftung aus Gewinnen, die bei dieser noch einer Körperschaftsteuerbelastung von 40 % unterlegen haben, beim Destinatär zusätzlich nach § 22 Nr. 1 Satz 2 Halbsatz 2 Buchst. a EStG i.d.F. des StSenkG vom 23.10.2000 (BGBl 2000 I S. 1433) im Halbeinkünfteverfahren zu versteuern? Fehlerhafte Auslegung der Übergangsvorschrift des § 52 Abs. 38 EStG in verfassungsrechtlicher und systematischer Hinsicht? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Baden-Württemberg
Vorinstanz/Datum: 25.06.2013
Vorinstanz/AZ: 8 K 3947/11
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 14 03 68
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 21.01.2015
Erledigungs-Az: X R 31/13
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 15 04 03