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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: 2 BvR 2525/08 (BVerfG)
§§: EStG 1997 § 8 Abs. 1, EStG 1997 § 11 Abs. 1 Satz 1, EStG 1997 § 20 Abs. 1 Nr. 4, HGB § 230, FGO § 56 Abs. 1, GG
Schlagwörter Auszahlung, Brieflaufzeiten, Brokerfirma, Börse, Fonds, Forderung, Gutschrift, Kapital, Kapitalvermögen, Postverkehr, Rendite, Scheinrendite, Scheingewinn, Schneeballsystem, Stille Gesellschaft, Verlust, Vertrag, Werbungskosten, Wiedereinsetzung, Zahlungsfähigkeit, Zufließen, Zufluss, Verfassung
Rechtsfrage: Zufluss von "(Schein-)Renditen" bei Schneeballsystem - Berücksichtigung eines auf den typischen stillen Gesellschafter entfallenden Verlustanteils als Werbungskosten - Wiedereinsetzung: Vertrauen auf Brieflaufzeiten bei Beförderung durch privat lizenzierte Postdienstleistungsunternehmen - Verfassungsbeschwerde -
Vorinstanz: BFH
Vorinstanz/Datum: 28.10.2008
Vorinstanz/AZ: VIII R 36/04
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 08 41 00
Erledigendes Gericht: BVerfG
Erledigungs-Datum: 09.07.2009
Erledigungs-Az: 2 BvR 2525/08
Erledigungs-Vermerk: Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen