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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VIII R 11/00
§§: EStG § 2 Abs 1 Nr 5, EStG § 9 Abs 1 S 3 Nr 1, EStG § 20, BGB § 1068 Abs 2, BGB § 1030, AO 1977 § 39
Schlagwörter Zurechnung, Werbungskosten, Kapitalvermögen, Nießbrauch, Quotennießbrauch, Schuldzinsen, Einkünfte
Rechtsfrage: Darf der Erwerber von ertragbringenden Wertpapieren (Aktien und stille Beteiligung an einer KGaA), die mit einem Quotennießbrauch in Höhe von 50 % der Erträge zugunsten eines Dritten belastet sind, die Schuldzinsen für das zum Erwerb der Wertpapiere vom Veräußerer gewährte Darlehen voll oder -weil ihm die Erträge nur zu 50 % zuzurechnen sind- lediglich anteilig gekürzt als Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen abziehen? - Zulassung durch FG -
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 15.02.2000
Vorinstanz/AZ: 14 K 7410/96 E
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 01 55 56
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 29.05.2001
Erledigungs-Az: VIII R 11/00 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 01 77 29