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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IX R 13/04
§§: EStG § 7 h Abs. 1, BauGB § 177, AO 1977 § 171 Abs. 10, AO 1977 § 175 Abs. 1 Nr. 1
Schlagwörter Erhöhte Absetzung, Bescheinigung, Bindungswirkung, Grundlagenbescheid
Rechtsfrage: Bindungswirkung der Sanierungsbescheinigung: Ist die Bescheinigung der Gemeinde nach § 7 h Abs. 2 EStG, in der diese die Durchführung von Maßnahmen i.S. von § 7 h Abs. 1 EStG i.V.m. § 177 BBauG bestätigt, auch dann für das Finanzamt bindend, mit der Folge, dass die erhöhten Absetzungen nach § 7 h EStG zu gewähren sind, wenn die Maßnahmen die Errichtung eines nach der BFH-Rechtsprechung nicht begünstigten Neubaus anstelle eines zuvor beseitigen Altbaus betreffen? Umfang der Bindungswirkung der von der Gemeinde erteilten Bescheinigung i.S. von § 7 h Abs. 2 EStG? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG des Saarlandes
Vorinstanz/Datum: 13.11.2003
Vorinstanz/AZ: 2 K 217/99
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 04 23 82
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 22.09.2005
Erledigungs-Az: IX R 13/04
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 06 44 45, SIS 06 07 73