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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-395/09 (EuGH)
§§: Richtlinie 77/388/EWG Art. 17 Abs. 6, Richtlinie 112/2006/EG Art. 176
Schlagwörter EG, EU, Umsatzsteuer, Mehrwertsteuer, Erstattung, Minderung, Einfuhr, Steuerparadies, Gemeinschaftsrecht, Dienstleistung
Rechtsfrage: Berechtigt das Gemeinschaftsrecht (insbesondere Art. 17 Abs. 6 der RL 77/388/EWG (jetzt Art. 176 der RL 2006/112/EG) einen Mitgliedstaat zur Anwendung nationaler Vorschriften, die das Recht des Steuerpflichtigen auf Minderung des Betrags der geschuldeten Steuer oder auf Erstattung der Differenz der geschuldeten Steuer im Fall des Erwerbs einer Einfuhr von Dienstleistungen ausschließen, im Zusammenhang mit denen die Zahlung des Entgelts unmittelbar oder mittelbar an eine Person erfolgt, die ihren Wohnsitz, ihren Sitz oder ihre Hauptverwaltung in einem der im nationalen Recht als sogenannte Steuerparadiese angeführten Gebiete oder Länder hat, wobei ein solcher Ausschluss in dem Mitgliedstaat bereits in der Zeit vor der Mitgliedschaft in der Gemeinschaft angewandt wurde?
Vorinstanz: Naczelny Sad Administracyjny (Republik Polen)
Vorinstanz/AZ: C-395/09
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2009 Nr. C 312 S. 21
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 30.09.2010
Erledigungs-Az: Rs C-395/09
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 10 33 39